Infos und Tipps

Begriffe und Regelungen

Was bedeutet "Behinderung"?

Eine "Behinderung" im Sinne der Gesetze und Richtlinien liegt vor, wenn eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung oder eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane voraussichtlich länger als 6 Monate andauert.
Das bedeutet, dass auch Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels oder Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates zu einer "Behinderung" im Sinne des Gesetzes führen können. Somit besteht die Möglichkeit von Unterstützung und Förderungen.

Gibt es gesetzliche Sonderbestimmungen für UnternehmerInnen mit Handicap?

Hinsichtlich der Gewerbeberechtigung gibt es keine Sonderbestimmungen. Es wird jedoch in vielen Gesetzen auf eine "Behinderung" Bezug genommen und Förderungen oder Vergünstigungen gewährt. Näheres dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Förderungen und Unterstützung".

Tipps bei der Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

  • Geschäftsidee: Das schriftliche Festhalten der Geschäftsidee besprechen Sie diese mit Personen Ihres Vertrauens
  • Voraussetzungen: Klären Sie bitte gleich zu Beginn, ob Sie die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung oder die sonstige berufsbezogene Berechtigung erfüllen. Erster und wichtigster Ansprechpartner ist die Wirtschaftskammer oder die sonstige Interessensvertretung der Berufsgruppe.
  • Geschäftsplan: Arbeiten Sie einen Geschäftsplan (Businessplan) aus. Die Themen, die zu behandeln sind, werden Ihnen wertvolle Hinweise auf Chancen und Risiken geben. Das Gründer-Service der Wirtschaftskammern bietet auf seiner Homepage ein kostenloses Programm, welches bei der Erstellung des Geschäftsplanes unterstützt. Businessplan_Gründerservice der WKO
  • Beratung: Anhand fundierter Vorüberlegungen kann Ihnen gezielt bei der Vervollständigung oder Änderung Ihres Geschäftsplanes geholfen werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer geförderten Gründungsberatung. Startseite - Gruenderservice.at
  • Steuern: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt über steuerliche Rahmenbedingungen.
  • Sozialversicherung: Informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger über die geltenden Rahmenbedingungen. Versicherungsschutz_ Sozialversicherung der Selbständigen SVS
  • Absicherung: Insbesondere für zwei Fälle können Sie Vorsorge treffen.
    • Absicherung im Krankheitsfall: Vertretungen, Versicherungen, Zusatzversicherung bei der SVS, Finanzielles etc.
    • Nachzahlungen:  Eine Anpassung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an das tatsächliche Einkommen kann zu Nachzahlungen führen. Viele UnternehmerInnen sparen monatlich einen entsprechenden Betrag.
  • Förderungen: In manchen Fällen bestehen Fördermöglichkeiten. Zum Beispiel kann das Sozialministeriumservice unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit fördern Startfoerderung_Sozialministeriumservice

TIPP: Besuchen Sie zuerst die Websites und drucken Sie die wichtigsten Informationen aus. Mit dieser Unterlage als Vorinformation wird Ihr Beratungsgespräch noch effizienter. 

Tipps bei aufrechter selbständiger Erwerbstätigkeit

  • Es gibt verschiedene Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, wenn man von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen ist. Sie können Ihre konkrete Situation mit Ihrem Ansprechpartner im Kompetenzzentrum besprechen.
  • Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur Sicherung bereits bestehender selbständiger Erwerbstätigkeit gewähren.
  • Klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung die versicherten Risiken
  • Informieren Sie sich bitte über Vertretungsmöglichkeiten. Wenn Sie Mitglied der Wirtschaftskammer sind, könnte vielleicht auch die Betriebshilfe für Sie in Frage kommen. Betriebshilfe OÖ_Wirtschaftskammer

Gerne stehen wir für individuelle Fragen zur Verfügung Telefon 0732/336691-14.